Häufige Fragen
Die Bewerbung für das Architekturstudium stellt für viele einen große Schritt dar. Es erreichen uns viele Anfragen zu entscheidenden Themen. Hier können Sie sich einen guten Überblick verschaffen, um gut vorbereitet die Bewerbung zu meistern. Für weiterführende Fragen stehen wir per Mail, am Telefon und vor Ort zur Verfügung.
Bachelor
- eine in Bayern anerkannte Hochschulzugangsberechtigung
- eine korrekte Bewerbung im Bewerbungsportal
- das Bestehen der Eignungsprüfung
- achtwöchiges Vorpraktikum im Bauhauptgewerbe
Studierende des ersten Semesters beginnen mit dem Studium immer zum 01. Oktober oder dem darauffolgenden Werktag.
Bei einem Hochschulwechsel zur HM in ein höheres Bachelorsemester ist auch ein Start im Sommersemester möglich. Studienstart wäre dann der 15. März, bzw. der darauffolgende Werktag.
Für das erste Semester des Bachelorstudiengangs Architektur kann man sich jährlich zum Wintersemester bewerben. Der Bewerbungszeitraum ist immer vom 02. Mai bis 15. Juni eines Jahres.
Für ein höheres Semester kann man sich auch zum Sommersemester bewerben. Hier ist der Bewerbungszeitraum jährlich vom 15. November bis 15. Januar.
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich zu den oben genannten Zeiträumen online unter www.hm.edu/bachelor-bewerbung
- Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abiturzeugnis, Meisterbrief)
- Lebenslauf
- Portfolio (pdf-Datei mit maximal 20 MB); weitere Informationen hierzu weiter unten
- Personalausweis oder Reisepass
- aktuelle Versicherungsbescheinigung der Krankenkasse
- soweit schon vorhanden Nachweis über das achtwöchige Vorpraktikum
- ggf. Nachweis über das geführte Beratungsgespräch für Meisterinnen und Meister oder beruflich Qualifizierte (bei einer Bewerbung ohne Abitur)
- ausländische Bewerberinnen und Bewerber müssen ggf. zusätzliche Dokumente hochladen, siehe nächster Punkt.
In diesem Fall müssen Sie mehrere Schritte beachten und rechtzeitig beginnen, die notwendigen Dokumente zu sammeln. Hier finden Sie alle notwendigen Informationen zu den einzelnen Schritten.
Bei einer Bewerbung zum Wintersemester kann das (Schul-)Abschlusszeugnis bis zum 27. Juli desselben Jahres nachträglich hochgeladen werden. Bei einer Bewerbung zum Sommersemester für ein höheres Semester kann das Zeugnis nicht nachgereicht werden.
Mit einem fachgebundenen Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte sowie auch mit dem allgemeinen Hochschulzugang für Meisterinnen und Meister, Technikerinnen und Techniker und deren gleichgestellte Fortbildungsprüfungen ist eine Bewerbung ebenfalls möglich. Alle notwendigen Informationen dazu finden Sie hier:
Das Vorpraktikum kann in jedem Betrieb absolviert werden, der dem Bauhauptgewerbe zugeordnet werden kann. Darüber hinaus sind auch Schreinermeisterbetriebe für ein Vorpraktikum zugelassen. Hier findet sich eine Liste aller dem Bauhauptgewerbe zugeordneten Betriebe:
Das Vorpraktikum kann auch in mehreren Teilen und auch in verschiedenen Betrieben absolviert werden, allerdings in Vollzeit.
Das Vorpraktikum kann in Teilen oder auch im Ganzen in der vorlesungsfreien Zeit bis zum Ende des dritten Studiensemesters nachgeholt werden.
Bereits mit der Bewerbung muss ein Portfolio mit mindestens fünf Arbeitsproben technischer oder künstlerischer Art (pdf-Datei mit maximal 20 MB) hochgeladen werden, welche nach den folgenden Kriterien zusammengestellt wurden:
- räumliches Vorstellungsvermögen
- Darstellungs- und Kommunikationsvermögen
- technisches Verständnis
- Wahrnehmungsgenauigkeit
- Kreativität
Darüber hinaus ist ein etwa einseitiges Motivationsschreiben mit Erläuterung zum Studienwunsch beizufügen sowie eine unterschriebene Versicherung der eigenhändigen Urheberschaft.
Das Portfolio ist auch am Tag der Eignungsprüfung ausgedruckt mitzubringen.
Die Eignungsprüfung findet jährlich an einem Tag im Juli im Hochschulgebäude an der Karlstraße 6 statt. Der jeweils genaue Termin wird rechtzeitig veröffentlicht, die Einladung zur Eignungsprüfung mit allen notwendigen Informationen wird nach Ablauf der Bewerbungsfrist über das Bewerbungsportal zum Download zur Verfügung gestellt, sofern die online-Bewerbung korrekt war.
Die Eignungsprüfung besteht aus einem Teil mit Einzelaufgaben, die zumeist zeichnerisch zu lösen sind und auch die Kriterien des Portfolios thematisieren, sowie einem persönlichen Gespräch mit einer Person des Lehrkollegiums. Architektonische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Das Ergebnis (Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid) wird nach einigen Tagen über das Bewerbungsportal zur Verfügung gestellt.
- (perspektivisches) Zeichnen üben
- die Umwelt genau wahrnehmen, auf Details achten
- Maßstäbe, Größen einschätzen üben
- überlegen, welche Motivation dem Studienwunsch zugrunde liegt
- in der Lage sein, die im Portfolio dargestellten Arbeitsproben auch erläutern zu können
Im Zulassungsbescheid, der über das Bewerbungsportal bereitgestellt wird, steht genau beschrieben, wie es weitergeht. Es sind einfach die dort aufgeführten Schritte durchzuführen.
Wenn der Studienplatz nicht bis zum im Bescheid genannten Datum angenommen wird, ist die Zulassung unwirksam. Die bestandene Eignungsprüfung behält aber zwei Jahre ihre Gültigkeit, so dass bei einem gewünschten Studienantritt zum nächsten oder übernächsten Jahr nur die online-Bewerbung ohne Portfolio wiederholt werden muss, nicht aber die Eignungsprüfung.
Die Eignungsprüfung kann einmal wiederholt werden. Eine dritte Bewerbung ist ausgeschlossen.
Die Eignungsprüfung muss an der Hochschule bestanden werden, an der man das Studium aufnehmen möchte.
Ausnahme: ein Hochschulwechsel, dann sollten allerdings genügend ECTS erbracht worden sein, um in ein höheres Semester eingestuft werden zu können (in der Regel mind. 30 ECTS).
Hier finden sich die Informationen, welche Dokumente bei einer Bewerbung für ein höheres Semester benötigt werden und wie genau vorzugehen ist:
Informationen Bewerbung höheres Semester
Das Antragsformular für die Anrechnung bereits erbrachter Leistungen kann hier heruntergeladen werden:
Anrechnungsformular bereits erbrachter Leistungen
Das Vorpraktikum ist ggf. nachzuholen.
Nein, aber ein gewisses technisches Verständnis sollte vorhanden sein. Natürlich wird im Architekturstudium auch gerechnet, jedoch wird das in den Vorlesungen/Übungen erarbeitet. Ein Vorkurs in Mathematik oder Physik ist nicht notwendig.
An der Hochschule München kann man Architektur nur in Vollzeit studieren. Neben des Unterrichts nach einem festen Stundenplan ist auch noch Zeit für das selbstständige Arbeiten an Projekten einzukalkulieren.
Man kann über eine Kooperation mit den Staatlichen Bauämtern des Freistaats Bayern ein praxisvertiefendes Architekturstudium absolvieren. Hierbei arbeitet man während des Studiums in der vorlesungsfreien Zeit in einem der Staatlichen Bauämter Bayerns.
Der sechssemestrige Bachelorstudiengang Architektur hat kein Praxissemester.
Wer im Anschluss an den Bachelor noch den viersemestrigen Masterstudiengang Architektur erfolgreich absolvieren möchte (z. B. um sich in die Bayerische Architektenkammer eintragen lassen zu können), muss dann unter anderem mindestens 16 Wochen einschlägiger, beruflich qualifizierter Tätigkeit in einem Architekturbüro nachweisen, welche im Anschluss an das Bachelorstudium absolviert werden soll.
Ein AW-Fach ist ein allgemeinwissenschaftliches Wahlpflichtfach. Eine große Auswahl an unterschiedlichsten Fächern wird jedes Semester von der Fakultät 13 Studium Generale und Interdisziplinäre Studien angeboten. Während Ihres Bachelorstudiums müssen Sie zwei AW-Fächer erfolgreich absolvieren. Im Bachelorstudiengang Architektur sind diese für das vierte Semester vorgesehen, es ist aber möglich, jedes Semester ein AW-Fach zu belegen, bzw. über die beiden verpflichtenden hinaus auch freiwillige AW-Fächer zu belegen.
Ein FWP-Fach ist ein sog. fachwissenschaftliches Wahlpflichtfach und hat im Gegensatz zum AW-Fach immer auch einen mehr oder weniger ausgeprägten Bezug zur Architektur. Die FWP-Fächer werden von der Architekturfakultät angeboten. Aus einer größeren Auswahl sind im fünften und sechsten Bachelorsemester jeweils zwei FWP-Fächer zu absolvieren.
- sich eine Skizzenrolle besorgen und mit offenen Augen durch die gebaute Umwelt gehen
- sich für Architekturgeschichte interessieren
- sich darauf freuen und dann mit Spaß und Motivation ans Werk gehen
Master
- einen Bachelorabschluss im Fach Architektur mit mind. 180 ECTS und der Endnote ‚gut‘ (bis 2,5) oder besser an einer deutschen Hochschule oder einen gleichwertigen im Ausland erworbenen Abschluss.
- eine korrekte Bewerbung im Bewerbungsportal
- das erfolgreiche Ablegen des Aufnahmegesprächs
- Nachweis über 16 Wochen einschlägiger, qualifizierter beruflicher Tätigkeit in einem Architekturbüro in Vollzeit
Zum Wintersemester beginnt das Studium zum 01. Oktober eines Jahres, zum Sommersemester mit dem 15. März eines Jahres, bzw. dem darauffolgenden Werktag.
Eine Bewerbung zum Masterstudiengang Architektur ist jedes Semester möglich, auch bei einem Hochschulwechsel in ein höheres Semester. Der Bewerbungszeitraum ist immer vom 02. Mai bis 15. Juni eines Jahres für das darauffolgende Wintersemester und vom 15. November eines Jahres bis 15. Januar des Folgejahres für das darauffolgende Sommersemester.
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich zu den oben genannten Zeiträumen online unter hm.edu/master-bewerbung.
- Bachelorzeugnis mit ersichtlicher Abschlussnote
- Lebenslauf
- Portfolio (pdf-Datei mit maximal 20 MB)
- Personalausweis oder Reisepass
- aktuelle Versicherungsbescheinigung der Krankenkasse
- soweit schon vorhanden Nachweis über 16 Wochen beruflich qualifizierte Tätigkeit
- ausländische Bewerberinnen und Bewerber müssen zusätzlich die VPD von uni-assist hochladen (siehe nächster Punkt)
Die Gleichwertigkeit im Ausland erworbener Abschlüsse überprüft uni-assist und erstellt eine sog. VPD (Vorprüfungsdokumentation), die mit der Bewerbung hochgeladen werden muss. Anträge bei uni-assist können hier gestellt werden. Die Bearbeitungszeit bei uni-assist dauert ca. sechs Wochen, daher ist ein rechtzeitiger Antrag wichtig. Die VPD muss spätestens zum Aufnahmegespräch im Juli bzw. Februar vorliegen.
Mit der Bewerbung müssen Sprachkenntnisse auf Level B2 des Goethe-Instituts oder besser nachgewiesen werden. Welche Sprachzertifikate noch gültig sind, können Sie hier nachsehen.
Ja, das Bachelorzeugnis inkl. ersichtlicher Abschlussnote sollte aber sobald wie möglich und muss spätestens zur gewünschten Immatrikulation vorliegen, bzw. im Bewerbungsportal hochgeladen worden sein.
Die einschlägige, beruflich qualifizierte, praktische Berufstätigkeit im Umfang von mindestens sechszehn Wochen ist nach Abschluss des Bachelorstudiums zu absolvieren und spätestens zum Ende des zweiten Semesters einzureichen. Die praktische Tätigkeit soll Erfahrungen der Berufspraxis der Architektinnen und Architekten in einem breiten Spektrum ermöglichen und als Ganzes oder in zusammenhängenden Abschnitten in Vollzeit abgeleistet werden. Darunter sind Tätigkeiten zu verstehen, die sich an dem Spektrum der einzelnen Leistungsphasen im Rahmen einer Gebäudeplanung (LP 1-9) orientieren und ebenso für die Eintragung in die Architektenliste abgefragt werden.
Ja, allerdings sollte nach Möglichkeit zumindest ein Teil der Tätigkeit vor Antritt zum Masterstudium absolviert werden, denn der Nachweis ist bis zum Ende des zweiten Mastersemesters zu erbringen, so dass insgesamt höchstens drei Monate vorlesungsfreie Zeit in den Semesterferien zum Nachholen zur Verfügung stehen.
Grundsätzlich ist für die qualifizierte berufliche Tätigkeit ein erster akademischer Abschluss, also der Bachelor-Grad notwendig. Ist die Bachelorarbeit erfolgreich absolviert und nur noch ein oder zwei Module des Bachelorstudiengangs offen, so kann ein Antrag an die Prüfungskommission gestellt werden, einen Teil der 16 Wochen bereits vor Erlangen des Bachelors angerechnet zu bekommen.
Das Portfolio soll Aufschluss über das bisherige Studium geben und eine gelungene Übersicht aus verschiedenen Ansätzen der Architektur bieten. Die gezeigten Projekte sollen natürlich auch verbal gut dargestellt werden können. Vorgaben zu Format und Größe gibt es nicht.
Die Aufnahmegespräche finden an einem Tag im Juli (bei einer Bewerbung zum Wintersemester) oder im Februar (bei einer Bewerbung zum Sommersemester) am Hochschulcampus an der Karlstraße 6 statt. Die genauen Informationen enthält dann das Einladungsschreiben, welches per Email versendet wird.
Im Anschluss an die Bewerbungsfrist sichtet die Prüfungskommission des Masterstudiengangs alle Bewerbungen nach den Zulassungsvoraussetzungen. Wer keine Einladung zum Aufnahmegespräch erhält, erfüllt in der Regel eine der oben aufgeführten Zulassungsvoraussetzungen nicht.
Von Vorteil ist, die Projekte im Portfolio reflektiert darstellen zu können, sich wirklich mit den enthaltenen Themen auseinandergesetzt zu haben. Aus welcher Motivation heraus wird der Master Architektur an der HM angestrebt? Was ist mein Ziel, was möchte ich ggf. vertiefen, was strebe ich für meine persönliche Zukunft an?
Die Zulassungs- und Ablehnungsbescheide werden einige Tage nach dem Termin für die Aufnahmegespräche über das Bewerbungsportal zur Verfügung gestellt.
Im Zulassungsbescheid, der über das Bewerbungsportal bereitgestellt wird, steht genau drin, wie es weitergeht. Es sind einfach die dort beschriebenen Schritte durchzuführen.
Es ist eine erneute Bewerbung zum nächsten Semester oder zu einem späteren Zeitpunkt möglich. Eine dritte Bewerbung ist ausgeschlossen.
Wenn der Studienplatz nicht bis zum im Bescheid genannten Datum angenommen wird, ist die Zulassung unwirksam. Das erfolgreich geführte Aufnahmegespräch behält aber zwei Jahre seine Gültigkeit, so dass bei einem gewünschten Studienantritt zum nächsten oder übernächsten Jahr nur die online-Bewerbung ohne Portfolio wiederholt werden muss, nicht aber das Aufnahmegespräch.
Die Prüfungskommission des Masterstudiengangs hat festgelegt, dass auch Hochschulwechslerinnen und -wechsler die notwendigen Voraussetzungen (Bachelor im Fach Architektur mit der Endnote ‚gut‘ oder besser, 16 Wochen beruflich qualifizierte Tätigkeit, erfolgreich absolviertes Aufnahmegespräch) erfüllen müssen. Im Falle einer Zulassung kann dann die Anrechnung bereits im Masterstudiengang Architektur einer anderen Hochschule/Universität erbrachten Leistungen erfolgen.
Ein offizielles Teilzeitstudium wird im Masterstudiengang Architektur der HM nicht angeboten. Man kann jedoch die Regelstudienzeit von vier Semestern um zwei Semester überziehen, ohne dass irgendwelche Fristen einsetzen. Am Ende des sechsten Semesters wird bei jedem noch nicht angetretenen Modul der Erstversuch gestrichen. Daher sollte spätestens im sechsten Semester die Masterthesis absolviert werden.
Das Masterstudium Architektur an der HM kann in eine der folgenden Richtungen vertieft werden:
- Bauen im Bestand
- Gestaltung
- Nachhaltige Gebäudeplanung
- Städtebau
Bei einem Vertiefungswunsch sind im Laufe des Studiums 40 ECTS in vier Modulen (Fachprojekt 3, Theorie 2 und 3, Masterthesis) mit demselben Schwerpunkt zu erbringen. Dann kann der Studienschwerpunkt im Zeugnis vermerkt werden.
Die Vertiefung ist aber nicht verpflichtend.