Häufige Fragen
Im Folgenden finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um den Master Architektur an der Hochschule München.
Sind noch Fragen offen geblieben? Dann kontaktieren Sie uns gerne.
Bewerbung
- einen Bachelorabschluss im Fach Architektur mit mind. 180 ECTS und der Endnote ‚gut‘ (bis 2,5) oder besser an einer deutschen Hochschule oder einen gleichwertigen im Ausland erworbenen Abschluss im Fach Architektur
- eine vollständige Bewerbung im Bewerbungsportal, inkl. Hochladen eines Portfolios
- das erfolgreiche Absolvieren des Aufnahmegesprächs
- der Nachweis über 16 Wochen einschlägiger, qualifizierter beruflicher Tätigkeit in Vollzeit in einem Architekturbüro in Vollzeit
Jährlich vom 02. Mai bis 15. Juni für das darauffolgende Wintersemester oder vom 15. November bis 15. Januar für das darauffolgende Sommersemester.
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online unter Bewerbung Masterstudiengang.
- Bachelorzeugnis mit ersichtlicher Abschlussnote
- lückenloser Lebenslauf
- Portfolio (pdf-Datei mit maximal 20 MB)
- soweit schon vorhanden Nachweis über 16 Wochen beruflich qualifizierte Tätigkeit
- ausländische Bewerberinnen und Bewerber müssen zusätzlich die VPD von uni-assist hochladen (siehe nächster Punkt)
- ggf. Nachweis über Deutschkenntnisse auf Level B2 des Goethe-Instituts oder besser
Die Gleichwertigkeit im Ausland erworbener Abschlüsse überprüft uni-assist und erstellt eine sog. VPD (Vorprüfungsdokumentation), die mit der Bewerbung hochgeladen werden muss. Anträge bei uni-assist können hier gestellt werden. Die Bearbeitungszeit bei uni-assist dauert ca. sechs Wochen, daher ist ein rechtzeitiger Antrag wichtig. Die VPD sollte spätestens zum Aufnahmegespräch im Juli bzw. Februar vorliegen.
Ja, mit der Bewerbung müssen Sprachkenntnisse auf Level B2 des Goethe-Instituts oder besser nachgewiesen werden. Welche Sprachzertifikate noch gültig sind, können Sie hier nachsehen.
Ja, das Bachelorzeugnis inkl. ersichtlicher Abschlussnote sollte aber sobald wie möglich und muss spätestens zur gewünschten Immatrikulation vorliegen, bzw. im Bewerbungsportal hochgeladen worden sein.
Berufspraxis
Die Berufspraxis im Umfang von mindestens sechszehn Wochen in Vollzeit ist nach Abschluss des Bachelorstudiums in einem oder mehreren klassischen Architekturbüros zu absolvieren und spätestens zum Ende des zweiten Semesters einzureichen. Die praktische Tätigkeit soll Erfahrungen der Berufspraxis der Architekt/innen in einem breiten Spektrum ermöglichen und als Ganzes oder in zusammenhängenden Abschnitten in Vollzeit abgeleistet werden. Darunter sind Tätigkeiten zu verstehen, die sich an dem Spektrum der einzelnen Leistungsphasen im Rahmen einer Gebäudeplanung (LP 1-9) orientieren und ebenso für die Eintragung in die Architektenliste abgefragt werden.
Ja, allerdings sollte nach Möglichkeit zumindest ein Teil der Tätigkeit vor Antritt zum Masterstudium absolviert werden, denn der Nachweis ist bis zum Ende des zweiten Mastersemesters zu erbringen, so dass insgesamt höchstens drei Monate vorlesungsfreie Zeit in den Semesterferien zum Nachholen zur Verfügung stehen.
Nein, grundsätzlich ist für die qualifizierte berufliche Tätigkeit ein erster akademischer Abschluss, also der Bachelor-Grad notwendig. Ausnahme: Ist die Bachelorarbeit erfolgreich absolviert und nur noch ein oder zwei Module des Bachelorstudiengangs offen, so kann ein Antrag an die Prüfungskommission gestellt werden, einen Teil der 16 Wochen bereits vor Erlangen des Bachelors angerechnet zu bekommen.
Portfolio
Das Portfolio soll Aufschluss über das bisherige Studium geben und eine gelungene Übersicht aus verschiedenen Ansätzen der Architektur bieten. Die gezeigten Projekte sollen auch verbal gut präsentiert werden. Vorgaben zu Format und Größe gibt es nicht.
Aufnahmegespräch
Die Aufnahmegespräche finden an einem Tag im Juli (bei einer Bewerbung zum Wintersemester) oder im Februar (bei einer Bewerbung zum Sommersemester) am Hochschulcampus an der Karlstraße 6 statt. Die genauen Informationen zum Ablauf enthält das Einladungsschreiben, welches per Email an die in der Bewerbung angegebenen Adresse versendet wird.
Ihre Einladung, Ihr Portfolio und den ausgefüllten Bewerbungsbogen, den Sie mit der Einladung erhalten haben.
Im Anschluss an die Bewerbungsfrist sichtet die Prüfungskommission des Masterstudiengangs alle Bewerbungen nach den Zulassungsvoraussetzungen. Wer keine Einladung zum Aufnahmegespräch erhält, erfüllt in der Regel eine der oben aufgeführten Zulassungsvoraussetzungen nicht.
Üben Sie, Ihre Projekte im Portfolio reflektiert darstellen zu können, sich wirklich mit den enthaltenen Themen auseinandergesetzt zu haben. Fragen Sie sich, aus welcher Motivation heraus sie den Master Architektur anstreben. Was ist mein Ziel, was möchte ich ggf. vertiefen, was strebe ich für meine persönliche Zukunft an?
Die Zulassungs- und Ablehnungsbescheide werden einige Tage nach dem Aufnahmegespräch über das Bewerbungsportal zur Verfügung gestellt.
Es ist eine erneute Bewerbung zum nächsten Semester oder zu einem späteren Zeitpunkt möglich. Eine dritte Bewerbung ist ausgeschlossen.
Annahme Studienplatz
Im Zulassungsbescheid, der über das Bewerbungsportal bereitgestellt wird, steht genau beschrieben, wie es weitergeht. Es sind die dort aufgeführten Schritte der Reihe nach durchzuführen.
Wenn der Studienplatz nicht bis zum im Bescheid genannten Datum angenommen wird, ist die Zulassung unwirksam. Das erfolgreich geführte Aufnahmegespräch behält aber zwei Jahre seine Gültigkeit, so dass bei einem gewünschten Studienantritt zum nächsten oder übernächsten Jahr nur die online-Bewerbung ohne Portfolio wiederholt werden muss, nicht aber das Aufnahmegespräch.
Sonstiges
Die Prüfungskommission des Masterstudiengangs hat festgelegt, dass auch Hochschulwechsler/innen die notwendigen Voraussetzungen (Bachelor im Fach Architektur mit der Endnote ‚gut‘ oder besser, 16 Wochen beruflich qualifizierte Tätigkeit, erfolgreich absolviertes Aufnahmegespräch) erfüllen müssen. Im Falle einer Zulassung kann dann die Anerkennung bereits im Masterstudiengang Architektur einer anderen Hochschule/Universität erbrachten Leistungen erfolgen.
Nein, an der Hochschule München ist das Architekturstudium nur in Vollzeit möglich. Die Regelstudienzeit von vier Semestern kann jedoch um zwei Semester überzogen werden, ohne dass Fristen einsetzen. Am Ende des sechsten Semesters wird bei jedem noch nicht angetretenen Modul der Erstversuch gestrichen. Daher sollte spätestens im sechsten Semester die Masterthesis absolviert werden.
Im Studium
Im Wintersemester am 01. Oktober eines Jahres, im Sommersemester mit dem 15. März, bzw. dem darauffolgenden Werktag.
Das Masterstudium Architektur an der Hochschule München kann in eine der folgenden Richtungen vertieft werden:
- Bauen im Bestand
- Gestaltung
- Nachhaltige Gebäudeplanung
- Städtebau
Bei einem Vertiefungswunsch sind im Laufe des Studiums 40 ECTS in vier Modulen (Fachprojekt 3, Theorie 2 und 3, Masterthesis) mit demselben Schwerpunkt zu erbringen. Dann kann der Studienschwerpunkt im Zeugnis vermerkt werden. Eine Vertiefung ist aber nicht verpflichtend.
Für noch mehr Informationen – auch zum Studienalltag, lesen Sie gerne unsere Broschüre „erstling“.