Häufige Fragen
Im Folgenden finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um den Bachelor Architektur an der Hochschule München.
Sind noch Fragen offen geblieben? Dann kontaktieren Sie uns gerne.
Bewerbung
- eine in Bayern anerkannte Hochschulzugangsberechtigung
- eine vollständige Bewerbung im Bewerbungsportal, inkl. Hochladen eines Portfolios
- das Bestehen der Eignungsprüfung
- ein achtwöchiges Vorpraktikum in einem oder mehreren handwerklichen Betrieben des Baugewerbes
Jährlich vom 02. Mai bis 15. Juni für das erste Semester.
Für ein höheres Semester auch zum Sommersemester vom 15. November bis 15. Januar.
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online unter Bewerbung Bachelorstudiengang.
- Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abiturzeugnis, Meisterbrief)
- lückenloser Lebenslauf
- Portfolio (pdf-Datei mit maximal 20 MB); weitere Informationen hierzu weiter unten
- Personalausweis oder Reisepass
- soweit schon vorhanden Nachweis über das achtwöchige Vorpraktikum
- ggf. Nachweis über das geführte Beratungsgespräch für Meisterinnen/Meister oder beruflich Qualifizierte (bei einer Bewerbung ohne Abitur)
- ausländische Bewerberinnen/Bewerber müssen ggf. zusätzliche Dokumente hochladen, siehe nächster Punkt
Alle notwendigen Informationen zu den einzelnen Schritten und Voraussetzungen finden Sie unter Bewerbung Bachelor für ausländische Studierende
Ja, bei einer Bewerbung zum Wintersemester kann das (Schul-)Abschlusszeugnis bis zum 27. Juli desselben Jahres nachträglich hochgeladen werden. Bei einer Bewerbung zum Sommersemester für ein höheres Semester kann das Zeugnis nicht nachgereicht werden.
Ja, mit einem fachgebundenen Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte sowie auch mit dem allgemeinen Hochschulzugang für Meisterinnen/Meister, Technikerinnen/Techniker und deren gleichgestellte Fortbildungsprüfungen ist eine Bewerbung ebenfalls möglich. Alle notwendigen Informationen dazu finden Sie unter Studieren ohne Abitur.
Die Informationen, welche Dokumente bei einer Bewerbung für ein höheres Semester benötigt werden und wie genau vorzugehen ist, finden Sie unter: Informationen Bewerbung höheres Semester
Das Antragsformular für die Anrechnung bereits erbrachter Leistungen kann hier heruntergeladen werden: Anrechnungsformular bereits erbrachter Leistungen. Das Vorpraktikum ist ggf. nachzuholen.
Vorpraktikum
Das Vorpraktikum kann in jedem handwerklichen Betrieb absolviert werden, der dem Baugewerbe zugeordnet werden kann. Hier findet sich eine Liste vieler möglicher Branchen:Baubetriebe-Verordnung / zugelassene Betriebe
Nein, das Vorpraktikum kann auch in mehreren Teilen und auch in verschiedenen Betrieben absolviert werden, allerdings in Vollzeit.
Das Vorpraktikum kann in Teilen oder auch im Ganzen in der vorlesungsfreien Zeit bis zum Ende des dritten Studiensemesters nachgeholt werden.
Portfolio
Das Portfolio besteht aus Arbeitsproben, einem Motivationsschreiben und einer unterschriebenen Urheberschaftserklärung. Es ist auch am Tag der Eignungsprüfung ausgedruckt mitzubringen.
1. Arbeitsproben
Mind. fünf Arbeitsproben künstlerischer, technischer oder konzeptioneller Art (pdf-Datei mit maximal 20 MB), welche nach den folgenden Kriterien zusammenzustellen sind:
- räumliches Vorstellungsvermögen
- Darstellungs- und Kommunikationsvermögen
- technisches Verständnis
- Wahrnehmung
- Kreativität und konzeptionelles Denkvermögen
Die Arbeitsproben müssen nicht neu erstellt werden, sondern können aus bestehendem Material aus Hobby, Freizeit, Handwerk, Schule oder auch Berufsleben etc. ausgewählt werden. Es können Zeichnungen, Fotoarbeiten oder auch Abbildungen dreidimensionaler Arbeiten und Modelle eingereicht werden.
2. Motivationsschreiben
In dem knapp gefassten, etwa eine DIN A4 Seite umfassendes Motivationsschreiben mit Erläuterung zum Studienwunsch Architektur können beispielsweise Fragen thematisiert werden wie: Warum möchten Sie Architektur studieren, was ist für Sie die spezielle Faszination am Studienfach? Welche Räume, die Sie kennen, beeindrucken Sie und warum?
3. Urheberschaftserklärung
Die unterzeichnete Versicherung der eigenhändigen Urheberschaft beinhaltet Namen und Vornamen sowie Post- und E-Mail-Adresse.
Eignungsprüfung
Die Eignungsprüfung findet jährlich an einem Tag im Juli im Hochschulgebäude an der Karlstraße 6 statt. Der jeweils genaue Termin wird rechtzeitig veröffentlicht, die Einladung zur Eignungsprüfung mit allen notwendigen Informationen wird nach Ablauf der Bewerbungsfrist an die in der Bewerbung genannte E-Mail-Adresse verschickt.
Ihre Einladung, Ihr Portfolio und Ihren Personalausweis
Die Eignungsprüfung besteht aus einem praktischen Teil und einem mündlichen Gespräch. Beide Teile finden am selben Tag statt.
Das Ergebnis (Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid) wird nach einigen Tagen über das Bewerbungsportal zur Verfügung gestellt.
- (perspektivisches) Zeichnen üben
- die Umwelt genau wahrnehmen, auf Details achten
- Maßstäbe, Größen einschätzen üben
- überlegen, welche Motivation dem Studienwunsch zugrunde liegt
- in der Lage sein, die im Portfolio dargestellten Arbeitsproben auch erläutern zu können
Die Eignungsprüfung kann einmal wiederholt werden. Eine dritte Bewerbung ist ausgeschlossen.
Die Eignungsprüfung muss an der Hochschule bestanden werden, an der Sie das Studium aufnehmen möchten.
Ausnahme: ein Hochschulwechsel, dann sollten allerdings genügend ECTS erbracht worden sein, um in ein höheres Semester eingestuft werden zu können (in der Regel mind. 30 ECTS).
Annahme Studienplatz
Im Zulassungsbescheid, der über das Bewerbungsportal bereitgestellt wird, steht genau beschrieben, wie es weitergeht. Es sind die dort aufgeführten Schritte der Reihe nach durchzuführen.
Wenn der Studienplatz nicht bis zum im Bescheid genannten Datum angenommen wird, ist die Zulassung unwirksam. Die bestandene Eignungsprüfung behält aber zwei Jahre ihre Gültigkeit, so dass bei einem gewünschten Studienantritt zum nächsten oder übernächsten Jahr nur die online-Bewerbung ohne Portfolio wiederholt werden muss, nicht aber die Eignungsprüfung.
Sonstiges
Nein, aber ein gewisses technisches Verständnis sollte vorhanden sein. Natürlich wird im Architekturstudium auch gerechnet, jedoch wird das in den Vorlesungen/Übungen erarbeitet. Ein Vorkurs in Mathematik oder Physik ist nicht notwendig.
Nein, an der Hochschule München ist das Architekturstudium nur in Vollzeit möglich. Neben des Unterrichts nach einem festen Stundenplan ist auch noch Zeit für das selbstständige Arbeiten an Projekten einzukalkulieren.
Nein, derzeit gibt es keine Firmenkooperationen.
Im Studium
Zum 01. Oktober oder dem darauffolgenden Werktag eines Jahres.
Bei einem Hochschulwechsel zur HM in ein höheres Bachelorsemester ist auch ein Start im Sommersemester möglich. Studienstart ist dann der 15. März, bzw. der darauffolgende Werktag.
Nein, der sechssemestrige Bachelorstudiengang Architektur hat kein Praxissemester.
Ein AW-Fach ist ein allgemeinwissenschaftliches Wahlpflichtfach. Eine große Auswahl an unterschiedlichsten Fächern wird jedes Semester von der Fakultät 13 Studium Generale und Interdisziplinäre Studien angeboten. Während Ihres Bachelorstudiums müssen Sie zwei AW-Fächer erfolgreich absolvieren. Im Bachelorstudiengang Architektur sind diese für das vierte Semester vorgesehen, es ist aber möglich, jedes Semester ein AW-Fach zu belegen, bzw. über die beiden verpflichtenden hinaus auch freiwillige AW-Fächer zu belegen.
Ein FWP-Fach ist ein sog. fachwissenschaftliches Wahlpflichtfach und hat im Gegensatz zum AW-Fach immer auch einen mehr oder weniger ausgeprägten Bezug zur Architektur. Die FWP-Fächer werden von der Architekturfakultät angeboten. Aus einer größeren Auswahl sind im fünften und sechsten Bachelorsemester jeweils zwei FWP-Fächer zu absolvieren.
- sich eine Skizzenrolle besorgen und mit offenen Augen durch die gebaute Umwelt gehen
- sich für Architekturgeschichte interessieren
- sich darauf freuen und dann mit Spaß und Motivation ans Werk gehen
Für noch mehr Informationen – auch zum Studienalltag, lesen Sie gerne unsere Broschüre „erstling“.